Konzepte

Die konzeptionellen Grundlagen der Mediation bilden u. a.:

  • das Harvard-Konzept als eine Verhandlungstechnik
  • die Konsens-Findung als ein durchgängiges Prinzip
  • die Konflikteskalation nach Friedrich Glasl

Prozedurale Voraussetzungen für die Durchführung einer Mediation sind u. a.:

01

Freiwilligkeit

Alle Beteiligten einschließlich des Mediators können die Mediation jederzeit abbrechen.

02

Verschwiegenheit

Der Mediator äußert sich außerhalb der Mediation nicht zu den Verfahrensinhalten. Ein Problem kann sich dabei allerdings in Deutschland aus dem fehlenden Zeugnisverweigerungsrecht nichtanwaltlicher Mediatoren ergeben. In der Schweiz ist seit 1. Januar 2011 ein Zeugnisverweigerungsrecht in Art. 166 Abs. 1 lit. d der neuen Zivilprozessordnung (ZPO) vorgesehen. In Österreich sind eingetragene Mediatoren gemäß § 18 ZivMediatG durch ein Verschwiegenheitsgebot geschützt.

03

Ergebnisoffenheit

Eine Mediation ist dann nicht möglich, wenn das Ergebnis bereits zu Beginn feststehen soll. Alle Konfliktparteien müssen mit einer gewissen Verhandlungsbereitschaft in die Mediation gehen. Dies umfasst auch die prinzipielle Verhandlungs- und Abschlussfähigkeit der Beteiligten, ein Aspekt, der insbesondere bei umfangreichen Verfahren in der Wirtschaft oder im öffentlichen Bereich zum Tragen kommt.

04

Allparteilichkeit

Der Mediator leitet die Mediation allparteilich bzw. allparteiisch, das heißt, er steht auf der Seite jedes Beteiligten. Diese Haltung geht deutlich über eine einfache Neutralität hinaus; die inhaltliche Neutralität des Mediators erstreckt sich nicht auf seine Stellung gegenüber den Konfliktparteien. So gleicht er beispielsweise ein Machtgefälle zwischen den Parteien aus, indem er vorübergehend als Sprachrohr der kommunikationsschwächeren Partei agiert.